Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen

Grantiebestimmungen des Herstellers

Gewährleistung: Mit dem Kauf des aquacontrol 102 und als Anerkennung Ihres Vertrauens als Kunde gegenüber unserem aquacontrol 102, gewähren wir Ihnen eine 5-jährige Herstellergarantie auf das Gerät, wenn und soweit Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Ansprüche aus der gewährten Garantie sind gegen Vorlage des Kaufbelegs geltend zu machen. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Diese Garantie ist auf Dritte nicht übertragbar. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Bedienungs-/Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, welche mit der Auslieferung des aquacontrol 102 grundsätzlich übergebenen werden wird explizit hingewiesen. Diese Garantie gilt nicht für nachträgliche auftretende Mängel, die auf eine unsachgemäße Behandlung, wie schuldhafte Beschädigung, Überlastung oder Missachtung der Bedienungsanleitung, oder auf natürliche Abnutzung/Verschleiß zurückzuführen sind. Mögliches Zubehör sowie Nebenleistungen sind ausgenommen.

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte für Sie als Käufers ist unentgeltlich. Diese Garantieerklärung schränkt insbesondere Ihre Rechte als Käufer aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer nicht ein. Dies gilt unabhängig vom Eintritt eines Garantiefalles und unabhängig davon, ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Sie als Käufer haben unabhängig von dieser Garantie die Rechte aus § 437 BGB, sofern die Ware bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war.

Garantieerklärung: Garantiert wird vom Hersteller, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Elektronikgeräte frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Im Rahmen dieser Garantie übernimmt der Hersteller im Falle berechtigter Mängelrügen innerhalb von 5 Jahren ab Kaufdatum die Kosten einer Fehlerbeseitigung einschließlich Arbeits- und Materialkosten. Das Gerät wird in einer angemessenen Zeit repariert oder ganz oder teilweise ausgetauscht. Soweit haben Sie die Möglichkeit, Gewährleistungsmängel über die gesetzlich vorgesehene Dauer von 2 Jahren hinaus geltend zu machen.

Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Bedienungs-/Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, welche mit der Auslieferung des aquacontrol 102 grundsätzlich übergebenen werden wird explizit hingewiesen. Diese Garantie gilt nicht für nachträgliche auftretende Mängel, die auf eine unsachgemäße Behandlung, wie schuldhafte Beschädigung, Überlastung oder Missachtung der Bedienungsanleitung, oder auf natürliche Abnutzung/Verschleiß zurückzuführen sind.

Die ausgetauschte Ware geht in das Eigentum des Garantiegebers über. Kosten, die im Falle für Sie als Garantienehmer erkennbar unberechtigter Mängelrügen durch Sie als Käufer entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

Garantie-Bedingungen: Die fünfjährige Garantie des Herstellers beginnt jeweils mit der Übergabe der Ware an Sie als Käufer. Sie gilt für Endverbraucher, ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der Hersteller bei Abschluss des Kaufvertrags seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum an Sie, den Endverbraucher. Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit zunächst schriftlich gegenüber dem Verkäufer (Fachhändler) unter Vorlage der Rechnungs- bzw. Kaufvertragskopie und Produktnummer (PID-Nummer) und der Garantie-Urkunde anzuzeigen. Sie als Käufer haben hierbei auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen, den Mangel zu beschreiben und anzugeben, wann der Mangel festgestellt wurde. Bildaufnahmen sind, falls notwendig werdend, hierbei hilfreich.

Wichtige Hinweise: Damit Sie im Schadensfall Ihre Hersteller-Garantie-Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie Folgendes zu beachten: Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss, Übergabe des Produktpasses und ggfs. der Bedienungsanleitung sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Bei Ausstellungsprodukten gilt eine verkürzte Gewährleistung von 12 Monaten, da sie durch Ingebrauchnahme nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell- oder Ausführungsauslauf garantiert werden. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Anlieferung und dem Einbau stehen, sind nicht in der Garantieleistung eingeschlossen. Bezugsmaterialien sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen, für wenige gelten „besondere Garantiebestimmungen“ des jeweiligen Herstellers.

Ausschluss:

Von dieser Hersteller-Garantie werden nicht umfasst:
  • Normale und natürliche Verschleißerscheinungen
  • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten oder bestimmungsgemäßen Gebrauch
  • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen
  • Unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen
  • Unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs
  • Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln
  • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände
  • Umwelteinflüsse wie z.B. extreme Temperatur, Brand etc.
  • Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
  • Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung
  • Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen
  • Schäden durch ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
  • Veränderungen am Vertragsgegenstand
  • Mängel, die auf gewerbliche oder unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Pflege oder auf eine Veränderung oder nicht fachgerechte Instandsetzung der Ware durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind
  • Beschädigungen durch Fremdeinwirkung, wie Schnitte, Kratzer, Wasser- / Brandschäden o.ä.Verschmutzungen, Verfärbungen oder sonstige chemisch bedingte Veränderungen (toxische Reaktion)
  • Transportschäden
  • Mangelfolgeschäden, wie Verdienstausfall o.ä.
  • Siegelbruch
Sonstiges: Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder zu einem Neubeginn der Garantiezeit. Eine Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlich geregelten Datenschutzes und ausschließlich zum Zwecke der Auftrags- und Garantiebearbeitung.

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